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BGH, 19.02.2001 - VI ZB 3/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Außerordentliche Beschwerde - Greifbare Gesetzeswidrigkeit - Berichtigung des Passivrubrums - Gewährung rechtlichen Gehörs - Kostenfolge
- Judicialis
ZPO § 97 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 567 Abs. 4
Außerordentliche Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89
Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung; …
Auszug aus BGH, 19.02.2001 - VI ZB 3/01
Ein Fall, in dem ausnahmsweise eine "außerordentliche" Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit gegeben sein könnte (vgl. BGHZ 109, 41, 43), liegt hier nicht vor.